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Regierungsrat weist
Beschwerde ab
Die Liberalen «zerfetzen das Lügengewebe der Eingabe». Der Regierungsrat weist die Beschwerde mit der Forderung um Kassation (Aufhebung) der Wahlen in Schänis als «nicht begründet» zurück. Die Abgewiesenen erneuern mehrmals ihr Begehren – ohne Erfolg. Die Regierung legt die Sache ad acta. Aufhorchen lässt, dass Akten und Protokolle, die über das Kassationsbegehren hätten Aufschluss geben können, sich offenbar nicht erhalten haben.