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Wahlausgang in SchÄnis offen
Nach der Kantonsverfassung von 1831 ist die Wahl der Gross- oder Kantonsräte den Bezirksgemeinden übertragen, die sich alle 2 Jahre an den Bezirkshauptorten versammeln – hierzulande Schänis. Bei den Legislaturperioden von 1831 – 1845 schwingen im Gaster sowohl die Konservativen als auch die Liberalen je viermal oben aus. Die Ausgangslage vor den Wahlen vom 2. Mai 1847 ist also einigermassen offen.