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Sonderbund

Der am 11. Dezember 1845 in Luzern gegründete Sonderbund sollte, als sogenannte Schutzvereinigung, die Interessen der katholisch, ländlich, konservativ und föderalistisch, direktdemokratisch geprägten
Kantone gegen den zunehmenden Einfluss der städtischen, protestantischen und liberalen Kräfte, die eine stärkere Einheit des Staatenbundes Schweiz in Richtung Bundesstaat anstrebten, wahren. Es wurde ein Kriegsrat mit je einem Abgeordneten der sieben Kantone gebildet, der Truppen zur Verteidigung aufbieten und über sie verfügen konnte. Als Präsident des Kriegsrats wurde der Luzerner Regierungsrat Constantin Siegwart-Müller und als Sekretär der Luzerner Staatsschreiber Bernhard Meyer gewählt. Die Notwendigkeit des Bündnisses wurde der Bevölkerung der sieben Stände mit der Verteidigung der katholischen Religion und dem Schutz der „alten Freiheiten“ erklärt. Vertreter des Sonderbundes reisten zu Verhandlungen zur Wahrung der katholisch-konservativen Interessen nach Paris, Turin und Wien.» (Aus: https://de.wikipedia.org/wiki/
Sonderbund / Status Juni 2021)

Guillaume Henri Dufour

Guillaume Henri Dufour wurde am 15. September 1787 in Konstanz geboren. Wenig später übersiedelten seine Eltern, Benedict und Pernette Dufour (geb. Valentin), nach Annecy. Später trennte sich das Paar und Dufour lebte mit Mutter und Schwester in Genf. Ab 1807 durchlief er an der École Polytechnique in Paris, später an der École d’application militaire in Metz eine militärische Ausbildung und studierte Technik, Wissenschaften, Festungsbau und Taktik.

Soldat und General: Als Dufour für die französische Armee an der Befestigung von Korfu mitwirkte, geriet er in britische Gefangenschaft. Nach dem Sturz Napoleons I. anno 1815 quittierte Dufour den Dienst in der französischen Armee und trat – Genf gehörte nun zur Eidgenossenschaft – der Eidgenössischen Armee bei. 1818 wurde er Kantonsbaumeister und Kantonsingenieur von Genf und kurz darauf zum «Genie-Instruktor» an der Militärschule Thun berufen.Dort setzte Dufour Massstäbe in den Bereichen Taktik- und Genieausbildung sowie Festungsbau. 1827 wurde Dufour zum Kommandanten im Rang eines Obersts ernannt – und ab 1829 gehörte Louis- Napoleon Bonaparte, Neffe von Napoleon I. und späterer französischer Kaiser Napoleon III., zu Dufours Schülern. 1832 wurde Dufour zum Chef des Generalstabs befördert, am 21. Oktober 1847 ernannte ihn die Tagsatzung zum General der eidgenössischen Truppen. Im «Sonderbundskrieg» von 1847 erzielte er die Kapitulation der Sonderbund- Kantone. Auffallend dabei war, dass Dufour bedacht vorging und die Einhaltung ethischer Grundsätze einforderte. Das Leitbild «Man muss aus einem Kampf nicht nur siegreich hervorgehen, sondern auch ohne Tadel!» wurde zur Führungsmaxime der ihm unterstellten Kommandanten. Vermutlich
deshalb forderte der etwa vier Wochen dauernde Sonderbundskrieg offiziellen Angaben zufolge «nur» 150 Tote und rund 400 Verletzte. Dufours Zurückhaltung liess aber vor allem auch Raum für Aussöhnung – und so einigten sich die zuvor zerstrittenen Kantone rasch auf die Gründung eines Bundesstaats mit gemeinsamer Bundesverfassung. In den Jahren 1849/56/59 (Büsinger-, Neuenburger- und Savoyerhandel) übertrug die neue Bundesversammlung Dufour den Oberbefehl über das Schweizer Bundesheer. Er war damit der erste General in der Geschichte der modernen Schweiz.

Kartograf: 1832 wurde Dufour Oberstquartiermeister der Militäraufsichtsbehörde (bis 1847) und «Directeur de la Carte» (bis 1865). Damit oblag ihm die Leitung der «Triangulation» und der Landesvermessung Mit dem Ziel, den «Atlas Suisse» durch eine deutlich bessere topografische Karte abzulösen, richtete Dufour 1837 in Carouge das Eidgenössische Topographische Bureau (heute: Bundesamt für Landestopografie) ein. Zwischen 1845 und 1865 wurden 25 Blätter der «Dufourkarte» im Massstab 1:100’000 erarbeitet. Es deckte erstmals die gesamte Schweiz ab, verband die Alpennord- mit der Alpensüdseite und fasste alle Kantone des modernen Bundesstaats auf einer einzigen Karte zusammen, wodurch die Zusammengehörigkeit der Kantone «greifbarer» wurde.

Mitbegründer des Roten Kreuzes: Am 9. Februar 1863 gründete Dufour mit Henry Dunant, den Ärzten Théodore Maunoir und Louis Appia sowie dem Juristen Gustave Moynier in Genf das «Komitee der Fünf». Gut eine
Woche später mutierte dieses zum «Internationalen Komitee der Hilfsgesellschaften für die Verwundetenpflege» und 1876 letztlich zum «Internationalen Komitee des Roten Kreuzes» (IKRK). Grundlage für Dufours Engagement waren seine eigenen humanistische Werte, aber auch Henry Dunants Werk «Eine Erinnerung an Solferino».

Dufours internationale Bekanntheit und sein Ruf als General und Humanist trugen dazu bei, dass das neue Komitee zahlreiche ausländische Regierungen für seine Ideen gewinnen konnte. Nach der Gründung des Komitees wurde Dufour 1863 zu dessen erstem Präsidenten gewählt – und sass der diplomatischen Konferenz vor, welche im August 1864 die erste Genfer Konvention verabschiedete. Im selben Jahr, im Alter von 77 Jahren, übertrug Dufour das Amt des Präsidenten an Gustave Moynier. Designer und Autor: Das Schweizer Staatswappen «Weisses Kreuz auf rotem Grund» wurde 1840 von der Tagsatzung eingeführt – auf Rat und Drängen Dufours – und bei der Gründung des Bundesstaates beibehalten. Auch die Verwendung der farblichen Umkehr «Rotes Kreuz auf weissem Grund» als Symbol für die internationale Rotkreuzbewegung und als Schutzzeichen der Genfer Konventionen geht auf Dufour zurück. Neben diesen beiden international anerkannten Symbolen hinterliess Dufour, der am 14. Juli 1875 nach schwerer Krankheit in Genf verstarb, der Nachwelt mehrere militärische, naturwissenschaftliche, technische und historische Schriften. (Aus: https://www.blaulicht-iv.ch/magazin/fachartikel/57-blaulichtausgabe-3-6-2019/215-dufour)

Freischarenzüge

Die Freischarenzüge waren zwei gescheiterte antiklerikale Umsturzversuche in der Schweiz in den Jahren 1844 und 1845. Ziel der radikal-liberalen Aufständischen war es, die konservative Regierung des Kantons Luzern zu stürzen und die Jesuiten zu vertreiben. Andere Kantone waren mit der Entsendung von Freischaren indirekt beteiligt, während die Tagsatzung sich zurückhielt. Die Aufstände hatten die Gründung des Sonderbundes zur Folge und waren Auslöser des Sonderbundskriegs.

Erster Freischarenzug: Indirekter Auslöser der Freischarenzüge war die Aufhebung der Klöster im Kanton Aargau im Januar 1841 (Aargauer Klosterstreit). Daraufhin stellte der Kanton Aargau am 19. August 1844 an der Tagsatzung den Antrag, die Jesuiten aus der Schweiz auszuweisen, was jedoch abgelehnt wurde. Der von Katholisch-Konservativen regierte Kanton Luzern berief am 24. Oktober die Jesuiten an die höheren Lehranstalten, was in liberalen Kreisen für Empörung sorgte.

Bei einem schlecht koordinierten Umsturzversuch versammelten sich am 8. Dezember 1844 rund 100 liberal gesinnte Luzerner, welche aber von Regierungstruppen auseinandergetrieben wurden. Zur gleichen Zeit zogen etwa 1000 Freischärler aus den Kantonen Aargau, Solothurn und Baselland in Richtung Luzern. Die Freischärler konnten bei Emmenbrücke die Luzerner Regierungstruppen zwar zurückschlagen, waren aber über das weitere Vorgehen uneinig und mussten sich zurückziehen, da in der Zwischenzeit starke luzernische Milizverbände anrückten. Die Luzerner Regierung ging mit zahlreichen Verhaftungen sowie politischen und wirtschaftlichen Repressionen gegen die Aufständischen vor, aber auch viele Unbeteiligte waren davon betroffen.

Zweiter Freischarenzug: Als Reaktion auf die Niederschlagung des ersten Aufstands bildete sich in den liberalen Kantonen eine Massenbewegung gegen die Luzerner Regierung. Die Agitation auf der liberalen Seite erreichte, angestachelt durch geflüchtete Luzerner, einen neuen Höhepunkt. Es bildeten sich Anti-Jesuiten-Vereine, Volksversammlungen wurden abgehalten, Petitionen organisiert, in den Zeitungen erschienen aufrührerische Artikel. Verschiedene Kantone wandten sich offiziell zwar gegen einen möglichen zweiten Freischarenzug, sicherten aber im Geheimen Unterstützung zu.

Angeführt vom späteren Bundesrat Ulrich Ochsenbein und dem abgesetzten Luzerner Regierungsrat Jakob Robert Steiger, zogen in der Nacht vom 30. auf den 31. März 1845 etwa 3500 Freiwillige von Huttwil und Zofingen aus Richtung Luzern. Prominente Teilnehmer waren auch der spätere Bundespräsident Jakob Dubs und der Dichter Gottfried Keller, die aber nicht an Kämpfen teilnahmen. Mit einem Gewaltmarsch stiess die Hauptmacht der Aufständischen bis kurz vor Luzern vor. Wegen der einbrechenden Dunkelheit und der allgemeinen Erschöpfung der bereits stark dezimierten Truppen verzichtete Ochsenbein auf die Beschiessung und Einnahme der Stadt.

Ein in der Nacht versehentlich abgegebener Schuss führte unter den ungeordneten und verunsicherten Freischärlern zu einer panikartigen Flucht. Grössere Abteilungen gerieten bei Malters in einen Hinterhalt (siehe Gefecht bei Malters). Am nächsten Morgen stiessen die Luzerner Regierungstruppen nur noch auf kleinere Gruppen. Insgesamt forderten die Kämpfe über 120 Todesopfer, davon mehr als 100 bei den Freischärlern. Die Luzerner machten rund 2000 Gefangene. Die Kantonsregierung ging gegen die Aufständischen hart vor: Über 700 Luzerner wurden zu Gefängnisstrafen verurteilt, die Freischärler aus anderen Kantonen gegen hohe Lösegeldzahlungen freigelassen. Literarischen Niederschlag fanden diese Vorkommnisse in Gottfried Kellers Erzählung «Frau Regel Amrain und ihr Jüngster», 1856 erschienen in der Novellensammlung Die Leute von Seldwyla.

Als Reaktion auf die beiden Freischarenzüge bildeten die sieben katholischen Kantone Luzern, Uri, Schwyz, Unterwalden, Zug, Freiburg und Wallis den Sonderbund. Nachdem dessen Existenz ein Jahr später bekannt wurde, verhärteten sich die Fronten weiter, und der über Jahre hinweg geschürte Konflikt entlud sich 1847 im Sonderbundskrieg. (Aus: https://de.wikipedia.org/wiki/Freischarenz%C3%BCge)

Tagsatzung

Tagsatzung hiessen bis 1848 die Versammlungen, an denen bevollmächtigte Boten der eidgenössischen Orte gemeinsame Geschäfte berieten. Diese als «eidgenössischer Gesandtenkongress» definierte Versammlung wurde seit dem späten 15. Jahrhundert vereinzelt und seit dem 17. Jahrhundert überwiegend als Tagsatzung, auch als «Tagleistung» und «Tag» bezeichnet. Die Bezeichnung Tagsatzung ist abgeleitet von der Wendung «einen Tag setzen» und meint die Vereinbarung eines Termins etwa für Rechtsgeschäfte. Sie wird so noch heute in Österreich verwendet. In der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts findet sich neben der eidgenössischen Tagsatzung auch die Begriffskonstruktion «Kantons-Tagsatzung» für ein kantonales Parlament. Das französische diète und das italienische dieta (vom mittellateinisch dieta, lateinisch dies für «Tag») waren seit 1500 für die eidgenössische Tagsatzung wie auch für bestimmte andere ständische oder bündische Versammlungen gebräuchlich. Zusammensetzung, Funktion und Kompetenzen der Tagsatzung entwickelten sich seit dem 13. Jahrhundert allmählich aus der Praxis. Nach 1798 wurden sie in Verfassungstexten jeweils neu und verschieden festgelegt.
(Aus: https://hls-dhs-dss.ch/de/articles/010076/2014-09-25)

Helvetische Republik

Helvetische Republik (1798-1803): Die revolutionären Ereignisse in Frankreich und die spätere französische Besatzung rüttelten das Schweizer Volk und die Städte auf. Viele setzten sich für eine neue politische Ordnung ein und hofften auf gerechtere kantonale Verfassungen. Am 28. März 1798 erklärte Kommissär Le Carlier, der Vertreter der französischen Regierung, die ursprüngliche Version der «Pariser Verfassung» für die Helvetische Republik als verbindlich. Das älteste offizielle Verfassungsdokument ist im Bundesarchiv in Form einer gedruckten Broschüre erhalten. Am 12. April desselben Jahres verabschiedete eine in aller Eile in Aarau einberufene ausserordentliche Tagsatzung der kantonalen Abgeordneten die erste Verfassung der Schweiz. Diese begründete einen modernen Staat und eine Verwaltungsstruktur nach dem zentralistischen Vorbild Frankreichs. Zur Helvetischen Republik gehörten 18 Kantone, die einem gemeinsamen Rechts-, Wirtschafts- und Währungssystem unterstanden. Die Zentralregierung bestand aus einem Parlament und einem Direktorium und wurde unterstützt durch Ministerien des Innern, für Kunst und Wissenschaft, für Justiz und Polizei, für Finanzen, für Krieg und auswärtige Angelegenheiten. Der Bruch mit der Vergangenheit war hart, denn die Kantone verloren ihre Autonomie. Im Rückblick wurde das politische Erbe der Helvetischen Republik allerdings positiv beurteilt. Denn sie setzte neue Werte: Volkssouveränität, Freiheit, Rechtsgleichheit, Demokratie, Gewaltentrennung und eine schriftliche Verfassung. Diese Werte flossen 1848 auch in die Bundesverfassung ein. (Aus: https://www.bar.admin.ch/bar/de/home/recherche/recherchetipps/themen/die-moderne-schweiz/epoche-des-wandels–die-schweiz-zwischen-1798-und-1848.html#1125147314):

Gmür

Die Gmür., ein 1433 erw. Geschlecht aus Amden, teilten sich im 17. Jh. in die Linien der Gross- und Kleingmür auf. Ein weiterer Zweig bestand in Murg. Unter den Ersteren taten sich der Gemeindeammann Gallus (1775-1850) und seine Nachkommen hervor. Darunter waren Juristen, Kaufleute, Politiker wie Leonhard, Josef und Hans sowie Musiker wie Rudolf (1857-1921, Kammersänger in Weimar) und Theodor (1859-1929, Domkapellmeister in Cork). Der  Murger  Zweig  brachte  1690-1765  die  Stiftsammänner von Schänis hervor. Aus ihm stammten auch Max und Harry. Die Brüder Johann Caspar (1732-1810, Untervogt im Gaster) und Franz Dominik (1745-1819, Bannerherr) begründeten 1761 bzw. 1768 in Schänis die Linthhof- und die Rathauslinie. Aus Letzterer kam der radikale Oberst Dominik. Die konservative Linthhoflinie war im frühen 19. Jh. mit Dominik, Xaver und Ignaz (1775-1848, Grossrat) eine der einflussreichsten Fam. des Kt. St. Gallen. Ignaz› Enkel Berchtold (1856-1913), Motorenfabrikant, konstruierte 1913 ein Elektroauto; sein Sohn Alfred (1887-1916) entwickelte 1911 in Emmishofen das Bandwalzverfahren für Aluminiumfolien. (Aus. https://hls-dhs-dss.ch/de/articles/024986/2017-09-28 / Status Juni 2021)

Jonas Furrer

Jonas Furrer, 3.3.1805 Winterthur, 25.7.1861 Bad Ragaz, ref., von Winterthur. Sohn des Jonas, Schlossermeisters, und der Anna Magdalena geb. Hanhart. 1832 Friederike Sulzer, Tochter des Johann Heinrich Sulzer. Schulen in Winterthur, Stud. der Rechte in Zürich, 1824 in Heidelberg, 1825-26 in Göttingen. 1828 Anwalt in Winterthur und Zürcher Kantonsprokurator, 1832 Fürsprecher. F. wurde mit 29 Jahren in den Zürcher Gr. Rat gewählt, dem er 1834-39 und 1842-48 angehörte. Als liberaler Oppositionsführer gegen die konservative Regierung von Johann Caspar Bluntschli und ab 1845 als erster Amtsbürgermeister und Regierungsratspräsident entwickelte sich F. zur bestimmenden Figur im polit. Leben Zürichs. Gleichzeitig verlagerte sich sein Tätigkeitsfeld auf die eidg. Ebene. So gehörte er 1847 jener Siebnerkommission an, welche sich mit der Lösung des Sonderbundskonflikts befasste. 1848 entsandte ihn das Zürcher Volk in den Ständerat; aufgrund seiner ausserordentl. Verdienste bei der Ausarbeitung der neuen Bundesverfassung wählte ihn die Bundesversammlung zum ersten Bundespräsidenten. Im Bundesrat, dem er 1848-61 angehörte, übernahm F. in den Präsidialjahren 1848, 1849, 1852, 1855 und 1858 das Polit. Departement. Verschiedentlich erwies er sich dabei als klug agierender Aussenpolitiker, der über grosses diplomat. Geschick verfügte. Zum eigentl. Stammressort F.s entwickelte sich das Justiz- und Polizeidepartement. Er regelte die Heimatlosenfrage, erliess 1850 ein Gesetz zum Schutz konfessionell gemischter Ehen und begründete die sog. Administrativjustiz, welche Kompetenzstreitigkeiten zwischen Bund und Kantonen regelte. F. zählt zu den wichtigen Leitfiguren des jungen Bundesstaates. 1838 Dr. h.c. der Univ. Zürich. (Aus: https://hls-dhs-dss.ch/de/articles/003637/2009-08-03)

Leonhard Gmür

Leonhard Gmür, *22.10.1808 Amden, †12.8.1877 St. Gallen, kath., von Amden. Sohn des Gallus, Gemeindeammanns, aus der Linie der «Grossgmüren», und der Anna Barbara geb. G. Bruder des Josef (->). ​1) 1836 Margarita Stölker, 2) 1840 Monika Ackermann, 3) 1853 Walburga Arnold. G. besuchte 1823-29 die Gymnasien von Freiburg, Fischingen und St. Gallen. Er studierte 1829-31 am Lyzeum Luzern Physik und Philosophie (bei Gregor Girard) sowie 1831-33 in München Recht, Nationalökonomie und Philosophie (bei Joseph von Görres). Bildung, Religiosität und Rechtssinn, Humor, Sprachgewandtheit und Diplomatie, Organisationstalent und Arbeitskraft befähigten G. zu breitem Wirken als Publizist, Kaufmann, Wissenschaftler, Jurist und Politiker: 1836-55 war er Redaktor und Herausgeber des kath.-konservativen «Wahrheitsfreunds» sowie Autor von polit. Streitschriften. 1837-49 arbeitete er als Kaufmann in der Textilfirma des Schwiegervaters Lorenz Stölker, ab 1847 war er Leiter und Teilhaber der Druckerei Literarische Anstalt in St. Gallen, 1856-60 der Teigwaren- und Papierfabrik Mühlhof in Tübach. 1847-55 war er Stiftsbibliothekar und 1849-55 Prof. für Ästhetik und Kunstgeschichte am sog. Philosophischen Kurs in St. Gallen. Der konservative G. war 1835-65 und 1870-76 St. Galler Kantonsrat (Präs. 1846, 1860 und 1863), 1859-61 Verfassungsrat, 1839-47 und 1857-77 Mitglied im kath. Administrationsrat (Präs. 1839-41, 1843-45, 1857-77), 1835-39 und 1857-62 im kath. Erziehungsrat, 1862-77 im kant. Erziehungsrat, 1838-41, 1847-55 und 1857-59 am Kriminalgericht, 1859-77 am Kantonsgericht sowie 1864-67 Ständerat. Durch angriffigen Journalismus hatte G. an Einfluss in der kant. Politik gewonnen, den er, gemeinsam mit seinem Bruder Josef, auch auf nationaler Ebene ausübte. Ab 1839 war er führend an der Neuordnung der kirchl. Verhältnisse im Kt. St. Gallen beteiligt. Seine Verhandlungen mit der Nuntiatur, 1845 und 1847 auch in Rom mit der Kurie, trugen wesentlich zur Errichtung des Bistums St. Gallen 1847 bei. In den langjährigen Auseinandersetzungen um Sonderbund, Verfassungs-, Konfessions- und Schulfragen führte G. die Konservativen zusammen mit Gallus Jakob Baumgartner. Den Ausgleich mit den Liberalen trug er 1861 mit. In der Folge erwarb er sich Verdienste um die Organisation des kant. Schulwesens und des kath. Konfessionsteils, schuf Voraussetzungen zur kath. Kirchenmusikreform und setzte 1866-67 sein kunsthist. Wissen bei der Renovation der St. Galler Kathedrale ein. Ab 1873 organisierte G. den kath. Widerstand im St. Galler Kulturkampf, verfolgte aber eine mässigende Politik. (Aus: https://hls-dhs-dss.ch/de/articles/003977/2006-12-28)

Gallus Gmür

Gallus Gmür (1775-1850), Amden, bewohnte Haus «Hinter Ächern», verheiratet mit Barbara Gmür (seiner 2. Frau), Grossbauer, Gemeindammann, hinterliess philosophische Schriften, besass eine Hausorgel und ein Tafelklavier (Angaben von Rudolf Dominik Gmür, Mail 09.12.20)

Anton Glaus

Anton Glaus, Benken, Gemeindammann 1843-1847

Jakob Fäh

Jakob Fäh, Benken, «Rössli»-Wirt, betrieb die erste Postablage im Dorf

Dominik Gmür

(Aus: Johann Fäh: Die Landsgemeinde vom Gaster in Schänis vom 2. Mai 1847, Separatdruck aus dem «St. Galler Volksblatt», Uznach 1948)

Georg A. Glaus

(Aus: Johann Fäh: Die Landsgemeinde vom Gaster in Schänis vom 2. Mai 1847, Separatdruck aus dem «St. Galler Volksblatt», Uznach 1948)

Franz Fäh

(Aus: Johann Fäh: Die Landsgemeinde vom Gaster in Schänis vom 2. Mai 1847, Separatdruck aus dem «St. Galler Volksblatt», Uznach 1948)

Thomas Thoma

(Aus: Johann Fäh: Die Landsgemeinde vom Gaster in Schänis vom 2. Mai 1847, Separatdruck aus dem «St. Galler Volksblatt», Uznach 1948)

Johannes Gmür

(Aus: Johann Fäh: Die Landsgemeinde vom Gaster in Schänis vom 2. Mai 1847, Separatdruck aus dem «St. Galler Volksblatt», Uznach 1948)

Ignaz Gmür

(Aus: Johann Fäh: Die Landsgemeinde vom Gaster in Schänis vom 2. Mai 1847, Separatdruck aus dem «St. Galler Volksblatt», Uznach 1948)

Johann Egid Zahner

(Aus: Johann Fäh: Die Landsgemeinde vom Gaster in Schänis vom 2. Mai 1847, Separatdruck aus dem «St. Galler Volksblatt», Uznach 1948)

Johannes Zweifel

(Aus: Johann Fäh: Die Landsgemeinde vom Gaster in Schänis vom 2. Mai 1847, Separatdruck aus dem «St. Galler Volksblatt», Uznach 1948)

Anton Fäh

(Aus: Johann Fäh: Die Landsgemeinde vom Gaster in Schänis vom 2. Mai 1847, Separatdruck aus dem «St. Galler Volksblatt», Uznach 1948)

Karl Hässi

(Aus: Johann Fäh: Die Landsgemeinde vom Gaster in Schänis vom 2. Mai 1847, Separatdruck aus dem «St. Galler Volksblatt», Uznach 1948)

Jakob Jud

(Aus: Johann Fäh: Die Landsgemeinde vom Gaster in Schänis vom 2. Mai 1847, Separatdruck aus dem «St. Galler Volksblatt», Uznach 1948)